Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für unsere Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in der jeweils gültigen Fassung mit folgender Erweiterung.

Fixiereinlagen sind vor der Verarbeitung auf ihre Fixierbarkeit mit dem zur Verwendung kommenden Oberstoff und Einlage, beispielsweise auf ihr Krumpfverhalten, zu prüfen.

Exportlieferungen führen wir zu folgenden Bedingungen durch:

 

Exportbedingungen

 

Allgemeines

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer richten sich ausschließlich nach den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen worden ist.

 

1. Lieferbedingungen

Die Lieferung der Waren erfolgt - soweit nicht anderes vereinbart - unversichert ab Werk des Verkäufers. Die vereinbarten Lieferzeiten gelten unter Vorbehalt eines ungestörten Betriebsablaufes. Höhere Gewalt sowie Materialbeschaffungs- oder Fabrikationsstörungen gleich welcher Art, sowohl in der eigenen Fabrik als auch bei einem Zulieferbetrieb, entbinden den Verkäufer von seinen Lieferterminverpflichtungen. Bei zu vertretender Lieferverspätung kann der Verkäufer binnen einer Nachlieferungsfrist von 4 Wochen liefern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, auch Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

 

2. Preise

Die angegebenen Preise gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsweise wird gesondert festgelegt. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist der Verkäufer während des Verzuges von der Pflicht zu weiteren Lieferungen befreit. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer für die Verspätung Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Des weiteren ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die Kosten der Forderungseintreibung, insbesondere Gerichts - , Rechtsanwaltskosten, zu erstatten.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, dem Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch für bereits verarbeitete Ware. In diesem Fall erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Wertes der gelieferten Ware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. Wird der Käufer zahlungsunfähig oder wird über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, ist der Käufer verpflichtet, auf erste Anforderung des Verkäufers unverarbeitete Ware herauszugeben. Der Verkäufer wird dem Käufer für diese Ware den Erlös gutschreiben, den der Verkäufer für die bestmögliche Verwertung erzielt unter Abzug der Kosten für Rücktransport und Wiederverkauf. Der Eigentumsvorbehalt bei Zahlungen mit Wechseln erlischt erst mit Zahlung der Wechselsumme. Im Falle des Verkaufs der Ware tritt der Käufer seine Kaufpreisforderung bis zu Höhe der bestehende Verbindlichkeiten an den Verkäufer ab.

 

5. Warenprüfung / Mängelrüge

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb 14 Tagen nach Erhalt, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung, sorgfältig zu prüfen. Reklamationen sind sofort, spätestens binnen 3 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Reklamationen nach begonnener Verarbeitung sind ausgeschlossen. Produktionstechnisch geringfügige Abweichungen der Ware bezüglich Qualität, Breite, Farbe, Ausrüstung, Materialzusammensetzung und Gewicht berechtigen nicht zu Beanstandungen. Handelsübliche Mehr- / Minderlieferungen innerhalb 5% sind — soweit nicht anderes vereinbart — zulässig . Bei berechtigten Reklamationen ist die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz unbrauchbarer bzw. zurückgesandter Ware beschränkt. Die Entschädigung ist insgesamt auf den Wert der gelieferten und reklamierten Ware beschränkt. Dies gilt auch für versteckte Mängel. Die Zurückhaltung fälliger und unbestrittener Forderungen ist unzulässig.

 

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers. Der Verkäufer kann seine Ansprüche auf Zahlungen auch am Gerichtsstand des Käufers geltend machen.

 

7. Weitergehende Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelten nur, soweit sie von Hänsel Textil schriftlich bestätigt werden. UN (United Nations) — Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

8. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder ehe Bestimmung in Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.